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Aufgabenteilung Kanton – Gemeinde

Die Kantonsverfassung enthält keine Bestimmungen, die unmittelbar die Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden zum Inhalt haben. Hingegen enthält sie Bestimmungen über die Aufgabenzuteilung und die Aufgabenerfüllung, und in dieser Hinsicht setzt sie Leitplanken für die staatsebenen-übergreifende Zusammenarbeit. Das Gesetz teilt Staatsaufgaben dem Kanton zur Erfüllung zu, wenn die Gemeinden nicht in der Lage sind, sie allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden wirtschaftlich und wirksam zu erfüllen. Zudem stellt das Gesetz sicher, dass die Finanzhaushalte von Kanton und Gemeinden ausgeglichen sind. Während der Erarbeitung des kantonalen Finanzausgleichs war auch die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden ein Thema. Den Gemeinden wurde wiederholt in Aussicht gestellt, dass der Kanton die Neueregelung der Aufgabenteilung zum Zeitpunkt nach Invollzugsetzung des Finanzausgleichs in Angriff nehmen werde. Gestützt auf die Umfrage bei den Gemeinden, Departementen und den Schulträgern verbleiben nach der Bereinigung nach wie vor 111 Themen in 79 Projekten zur Bearbeitung.

 

Ziele

  • Klare, eindeutige Definition der Aufgabenzuteilung zwischen Kanton und Gemeinden
  • Schaffung klarer Zuständigkeiten für Planung, Steuerung, Kontrolle und operationellen Betrieb der Aufgabenbereiche
  • Bisherige Verbundaufgaben entflechten und neue Verbundaufgaben nach Möglichkeit vermeiden
  • Das Subsidiaritätsprinzip soll zwischen Kanton und Gemeinden eingehalten werden
  • Wo die Gemeinden von Entscheiden des Kantons betroffen sind, sind sie vorgängig zur Mitwirkung einzuladen oder anzuhören

 

Massnahmen

  • Die Ergebnisse sind schrittweise umzusetzen. Die Anpassung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen ist zügig an die Hand zu nehmen.
  • Gestützt auf den Wirksamkeitsbericht ist das neue Finanausgleichsgesetz im Jahre 2012 entsprechend anzupassen.
  • Die ungleiche Belastung der Gemeinden durch externe Einflüsse ist zu beseitigen.
  • Den Gemeinden soll trotz Finanzausgleich mehr Freiraum bei der längerfristigen Finanzplanung zugestanden werden.