Sessionsbericht
Am Dienstagnachmittag ging die Juni – Session des Kantonsrates zu Ende. Eine geballte Ladung an Traktanden konnte abgearbeitet werden. Im Vordergrund standen die Wahlgeschäfte. Neben dem Kantonsratspräsidium wurde auch ein Ersatzmitglied in das Verwaltungsgericht gewählt. Dr. Walter Engeler, CVP Ortsparteipräsident von Bütschwil wurde in dieses Amt gewählt, herzliche Gratulation zur Wahl.
Bei den Sachgeschäften erfolgten Verhandlungen über Gesetzesanpassungen, Verwaltungsgeschäfte, Berichte aus Kommissionen, Motionen, Postulate und Interpellationen.
Staatsrechnung 2009 / Stopp dem Ausgabewachstum
Die Jahresrechnung schloss markant besser als budgetiert ab. Dabei gibt jedoch die Aufwandsteigerung von 4.2 % mehr als zu denken. Im Besonderen fallen die stark gestiegenen Personalkosten ins Gewicht. Innert 4 Jahren sind sie um insgesamt 100 Millionen Frankengestiegen. Einig waren sich die bürgerlichen Parteien in der Ratsdebatte - der Kanton hat ein strukturelles Problem. Verzichtsplanung und konsequente Investitionssteuerung sind unumgänglich.
Der Kanton St. Gallen bezieht jährlich über 400 Millionen Franken aus dem interkantonalen Finanzausgleich. Solange die reichen Kantone diesen Topf weiterhin füllen, kann auch Geld verteilt werden. Nur, wie lange sind unsere Geberkantone noch in der Lage dazu? Anerkennung für die kompetente Führung des Finanzdepartementes erhielt CVP-Regierungsrat Martin Gehrer von sämtlichen Parteien. Seine konstruktive und transparente Zusammenarbeit mit dem Parlament ist nicht nur geschätzt, sondern erfolgreich und zielführend.
Kantonsratsbeschluss über die Beiträge aus dem Lotteriefonds 2010
In der Juni– und Novembersession wird jeweils die Ausschüttung der Lotteriefonds – Beiträge fest gelegt. Die unterstützten Projekte teilen sich wie folgt auf:
Ø Beiträge an Grossvorhaben: z.B. Eidgen. Musikfest in St. Gallen 2011 mit 590’000 Franken.
Ø Beiträge an Programme: z.B. Intern. Jugendaustausch 2011 und 2012 mit 350'000 Franken.
Ø Beiträge an Einzelvorhaben: Darunter finden sich auch Beiträge an Projekte im Toggenburg, wie: Landschaftskonzept Neckertal 100'000 Franken, Buchprojekt „Alpen im Toggenburg“ 12'000 Franken, Vereinigte Chöre Ebnat-Kappel, Lichtensteig, Oberhelfenschwil für das Oratorium „die Schöpfung“ mit 15'000 Franken, Chössi Theater Lichtensteig für die Aufführung „Töchter des Robin Hood“ mit 24'000 Franken.
Somit fliessen immerhin 151'000 Franken ins Toggenburg, das sind jedoch lediglich knapp 4 % der Gesamtsumme.
Einführungsgesetz zur Eidgenössischen Stromversorgungsgesetzgebung
Das Bundesgesetz über die Stromversorgung schafft die Voraussetzungen für eine schrittweise Öffnung des schweizerischen Strommarktes. Es verpflichtet die Kantone, geeignete Massnahmen zur Angleichung unverhältnismässiger Unterschiede bei den Netznutzungstarifen zu treffen. Die Stromversorgung ist heute grundsätzliche als öffentliche Aufgabe zu betrachten. Dieser Grundsatz ist jedoch nicht ausdrücklich geregelt. Deshalb soll im Einführungsgesetz festgehalten werden, dass die politische Gemeinde für die Stromversorgung zu sorgen hat, wenn diese Leistung nicht durch andere Träger hinreichend gewährleistet ist. Die Anschlusspflicht erstreckt sich auf alle Bauten innerhalb und alle ganzjährig bewohnten Siedlungen und Liegenschaften ausserhalb der Bauzone sowie auf alle Elektrizitätserzeuger. Bei Bauten ausserhalb der Bauzone kann der Kanton Bestimmungen erlassen, ob die Kosten der Anschlussgesuchsteller ganz oder teilweise bezahlen muss.
Die CVP Fraktion bewirkte mit der Ablehnung eines FDP-Antrages, Rechtssicherheit für die Grundeigentümer bei der Finanzierung der Anschlusskosten für Bauten ausserhalb der Bauzonen zu schaffen.
Weiter wurde im neuen Artikel 9 die Möglichkeit geschaffen, allen Netzbetreibern einen Leistungsauftrag für die Nutzung erneuerbarer Energie zu erteilen.
CVP - Vorstösse eingereicht
Während der Session reichten die CVP Fraktion oder einzelne CVP Fraktionsmitglieder einige Vorstösse ein:
So verlangen die Interpellationen von der Regierung Antworten auf Fragen wie: Ausnahmeregelung für Kindersitzpflicht für Vereine und Organisationen. Die seit April 2010 gültige Kindersitzpflicht ist untragbar.
Weiter wird das Bildungsdepartement angefragt, wie das Modell der zukünftigen Oberstufe aussehen soll.
Die Aussage von Regierungsrat Kölliker, die Oberstufen mit einer Richtgrösse von weniger als 120 Schulkinder zu schliessen, stösst bei vielen Schulgemeinden auf Unverständnis.
Ein weiterer Vorstoss beinhaltet Fragen zur künftigen Bezugsmöglichkeiten von Identitätskarten. Der Kanton sieht vor, ab 2012 die ID nur noch von kantonalen Stellen heraus zu geben. Die CVP verlangt, dass der Bezug weiterhin in der Wohnsitzgemeinde möglich ist.
Die nächste Session findet ab 20 September statt.
11. Juni 2010 / Bruno Gubser, Kantonsrat, 9126 Necker